Nachdem das generelle Verkaufsverbot am Sonntag, den 13. Dezember 2020 ausgesprochen wurde, sind WECO Feuerwerk und die Branche nun damit beschäftigt, die einschneidende und drastische Situation für sich zu evaluieren. Die Entscheidung hat den gesamten Wirtschaftszweig hart getroffen.

Adressiert an unterschiedliche landes- und bundespolitische Ansprechpartner*innen, hat das Unternehmen die aktuelle Situation in den vergangenen Tagen geschildert und um finanzielle Unterstützung für sich gebeten. Im Hinblick auf mögliche Entschädigungsleistungen hofft WECO nun auf baldige Rückmeldung aus den betroffenen Ministerien, um dann weitere Schritte zu gehen und hoffentlich bald Lösungen finden zu können.

Vergangenen Freitag wurde das Verkaufsverbot nun auch im Bundesrat einstimmig beschlossen. Es handelt sich um eine sprengstoffrechtliche Regelung für das Jahr 2020, nach der sich das Unternehmen sowie die Branche entsprechend richten und diese zunächst akzeptieren müssen. Die Entscheidung bedeutet aber ebenso, dass nun alle verfügbaren Kräfte und Kapazitäten gebündelt werden müssen, um die immensen wirtschaftlichen Folgen zu bewältigen und den Verlust der unternehmensweit 400 Arbeitsplätze zu verhindern.

Die aktuelle, sehr brisante Phase beansprucht die Kapazitäten des Eitorfer Feuerwerksunternehmens aktuell allumfassend. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher keine weiteren Aussagen getroffen oder Pressetermine wahrgenommen werden. Das Unternehmen verweist daher weiterhin auf seine letzte Pressemeldung vom 13. Dezember 2020, in der die Lage sowie die Auswirkungen umfangreich erläutert werden.